ladungsfähige Adresse

Marke anmelden ohne Privatadresse – geht das? (DPMA erklärt)

DPMA ohne private Adresse

Wenn du in Deutschland eine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmeldest, musst du als natürliche Person deine echte Wohnanschrift angeben. Diese bleibt Bestandteil der Anmelderdaten und kann nicht durch eine andere Adresse ersetzt werden. Gleichzeitig zeigt eine konkrete Auskunft des DPMA, dass die Anmelderangaben im Register nicht zwingend vollständig veröffentlicht werden. In diesem Zusammenhang wurde bestätigt, dass bestimmte Adressbestandteile bei der Veröffentlichung nicht enthalten sein können. Unabhängig davon hast du die Möglichkeit, eine separate Zustelladresse anzugeben. Genau diese Adresse wird vollständig veröffentlicht und für den Schriftverkehr genutzt. An diesem Punkt setzen wir an und zeigen dir, wie du den Kontakt nach außen über unsere ladungsfähige Adresse steuerst und deine private Anschrift dadurch entlastest. 

Inhaltsverzeichnis

So wird deine Privatadresse im DPMA-Markenregister dargestellt

Wenn du beim DPMA eine Marke anmeldest, musst du als natürliche Person deine echte Wohnanschrift angeben. Diese bleibt Bestandteil deiner Anmelderdaten und kann nicht durch eine andere Adresse ersetzt werden. Als natürliche Person gilt dabei jede privat handelnde Einzelperson, also zum Beispiel Selbstständige, Creator, Autoren oder Einzelunternehmer, die die Marke auf ihren eigenen Namen anmelden. Aus einer konkreten Auskunft des DPMA geht hervor, dass die Anmelderangaben im Register in diesem Zusammenhang ohne Straße und Hausnummer veröffentlicht werden. Zusätzlich kann eine abweichende Zustelladresse angegeben werden. Diese Zustelladresse wird vollständig veröffentlicht und dient als zentrale Kontaktadresse für Dritte sowie für den Schriftverkehr.

So bleibt deine Privatadresse aus dem Register – der entscheidende Mechanismus beim DPMA

Was viele nicht wissen: Beim DPMA gibt es die Möglichkeit, eine separate Zustelladresse zu hinterlegen. Das bedeutet: Du gibst zwar deine Person als Markeninhaber an – kannst aber gleichzeitig festlegen, an welche Adresse die gesamte Kommunikation gehen soll.

Diese Adresse wird dann:

  • im öffentlichen Markenregister online vollständig einsehbar dargestellt
  • für den gesamten Schriftverkehr verwendet
  • für behördliche Zustellungen genutzt

Und genau das ist der entscheidende Punkt: Statt deine private Wohnanschrift vollständig offenzulegen, kannst du gezielt steuern, welche Adresse nach außen erscheint und wo deine Post ankommt.

In der Praxis wird hierfür das Feld für einen Zustellungsbevollmächtigten bzw. eine separate Zustelladresse genutzt.

Wenn dort unsere Adresse eingetragen wird:

  • gehen Bescheide, Urkunden und Schreiben direkt an diese Adresse
  • deine Privatadresse wird im Register nicht vollständig dargestellt, während die Zustelladresse vollständig sichtbar ist
  • du bleibst weiterhin vollständig erreichbar

Das Ergebnis: Du erfüllst alle formalen Anforderungen des DPMA – ohne deine private Anschrift unnötig öffentlich zu machen.

Wo trägst du die Zustelladresse beim DPMA ein?

Im Anmeldeprozess beim DPMA gibt es ein eigenes Feld für die Zustelladresse bzw. einen Zustellungsbevollmächtigten. Genau an dieser Stelle kannst du unsere ladungsfähige Adresse hinterlegen.

In diesem Bereich entscheidest du, wohin der gesamte Schriftverkehr rund um deine Markenanmeldung gesendet wird. Die dort eingetragene Adresse wird:

  • für den offiziellen Schriftverkehr genutzt
  • im Register als Kontaktadresse dargestellt
  • für behördliche Zustellungen verwendet

Wichtig: Deine eigene Wohnanschrift bleibt weiterhin Bestandteil der Anmelderdaten, wird jedoch nicht in gleicher Weise öffentlich dargestellt wie die Zustelladresse.

Hier wird die Zustelladresse eingetragen beim DPMA

Screenshot aus dem Anmeldeprozess des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), Stand: Mai 2026

Welches Paket brauche ich, um eure Adresse für meine Markenanmeldung beim DPMA zu nutzen?

Die Nutzung unserer ladungsfähigen Adresse als Zustelladresse im Zusammenhang mit einer Markenanmeldung beim DPMA ist ausschließlich in den nachfolgend dargestellten Paketen möglich.

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Was kostet die Nutzung der Adresse für die Markenanmeldung?

Die Nutzung unserer ladungsfähigen Adresse ist bewusst so aufgebaut, dass sie sich flexibel an dein Projekt anpasst. Je nach Umfang und Einsatzbereich kannst du das passende Paket wählen, ohne dass für die Verwendung im Zusammenhang mit einer Markenanmeldung zusätzliche Sonderkosten entstehen. Die monatlichen Kosten liegen dabei – je nach gewähltem Paket und Einsatzmöglichkeiten – aktuell zwischen 3,99 € und 19,99 €. Das bedeutet für dich: Du buchst kein spezielles Paket nur für das DPMA, sondern nutzt die Adresse im Rahmen deines bestehenden Projekts. Die Verwendung als Zustelladresse ist darin bereits enthalten und kann direkt genutzt werden.

Warum das DPMA keine „Briefkasten-Adresse“ akzeptiert (und was wirklich zählt)

Viele gehen davon aus, dass man einfach irgendeine Adresse angeben kann, solange dort Post ankommt. Genau das ist beim DPMA nicht der Fall. Das Deutsche Patent- und Markenamt stellt klare Anforderungen an die sogenannte „Ladungsfähigkeit“ einer Adresse.

Das bedeutet konkret:

  • Physische Erreichbarkeit: Es muss sich um eine echte Anschrift mit Straße und Hausnummer handeln – kein Postfach und keine reine Weiterleitungsadresse.
  • Zustellbarkeit im rechtlichen Sinne: Behördenpost muss dort rechtswirksam zugestellt werden können. Dazu gehört auch, dass im Zweifel ein Gerichtsvollzieher oder Zusteller die Sendung übergeben kann.
  • Verlässliche Annahme von Post: Es muss sichergestellt sein, dass Sendungen tatsächlich entgegengenommen werden und nicht als „unzustellbar“ zurückgehen.

Genau hier liegt der entscheidende Unterschied: Eine einfache „virtuelle Adresse“ reicht nicht aus – sie muss diese Anforderungen erfüllen. Die von uns bereitgestellte Adresse ist deshalb bewusst so aufgebaut, dass sie eine echte, ladungsfähige Anschrift mit physischer Präsenz darstellt, an der Post zuverlässig entgegengenommen wird.

Wie wir bei flexdienst im Zusammenhang mit DPMA-Markenanmeldungen arbeiten

flexdienst ist ein strukturierter Service mit festem Standort in Kaiserslautern, der darauf ausgelegt ist, die Nutzung einer ladungsfähigen Adresse im Alltag einfach und nachvollziehbar zu gestalten. Der Einsatz beschränkt sich dabei nicht nur auf das Impressum, sondern umfasst alle typischen Bereiche, in denen eine ladungsfähige Adresse erforderlich ist – darunter auch die Nutzung als Zustelladresse im Zusammenhang mit Markenanmeldungen beim DPMA sowie weitere rechtlich relevante Dokumente und Anbieterkennzeichnungen.

Bereits heute nutzen zahlreiche Kundinnen und Kunden unseren Service genau in solchen Konstellationen, um ihre private Anschrift von der öffentlichen Erreichbarkeit zu trennen und den Schriftverkehr zentral zu steuern. Im Mittelpunkt steht dabei nicht nur die Bereitstellung einer Adresse, sondern die klare Organisation des gesamten Prozesses. Eingehende Schreiben werden bei uns entgegengenommen, digitalisiert und umgehend an dich weitergeleitet, sodass du jederzeit den Überblick behältst.

Gleichzeitig legen wir großen Wert darauf, dass die Nutzung unserer Adresse in einem klar definierten Rahmen erfolgt. Das bedeutet: Die Adresse wird immer im Zusammenhang mit einem konkreten Projekt verwendet und nicht losgelöst davon. Für dich entsteht dadurch eine verlässliche Struktur, bei der du genau weißt, wie deine Post verarbeitet wird und wie deine Erreichbarkeit nach außen organisiert ist.

Warum deine Privatadresse direkt mit deiner Marke verknüpft ist

Wenn du eine Marke anmeldest, stehst du als natürliche Person dahinter. Das bedeutet: Deine Anmelderdaten sind direkt mit deiner Marke verknüpft und damit grundsätzlich auch öffentlich einsehbar. Gerade bei eigenen Projekten, Markenauftritten oder Veröffentlichungen entsteht dadurch schnell eine Verbindung zwischen deiner Marke und deiner privaten Person. Deine Adresse wird damit nicht nur zu einer formalen Angabe, sondern Teil deiner öffentlichen Präsenz.

Das kann dazu führen, dass private und öffentliche Bereiche zunehmend miteinander verschwimmen. Anfragen, Rückfragen oder sonstige Kontaktaufnahmen beziehen sich dann nicht mehr nur auf deine Marke, sondern erreichen dich direkt über deine hinterlegte Anschrift. Eine separate Zustelladresse schafft hier eine klare Trennung. Deine Marke bleibt nach außen erreichbar, ohne dass deine private Wohnanschrift im Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung steht.

Hinweis zur Quelle und Aktualität der Angaben

Die in diesem Beitrag dargestellten Informationen basieren auf einer konkreten schriftlichen Auskunft des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) aus April 2026 im Zusammenhang mit einer Markenanmeldung. Bitte beachte, dass es sich hierbei um eine Einzelfallauskunft handelt. Die konkrete Darstellung der Anmelderdaten im Register sowie die Handhabung im Detail können je nach Fall unterschiedlich sein. Zudem können sich Vorgaben und Abläufe beim DPMA jederzeit ändern. Dieser Beitrag dient daher als praxisnahe Orientierung, ersetzt jedoch keine individuelle Prüfung im Einzelfall.