Impressum

Impressum für Blogger – So schützt du deine private Adresse rechtssicher

Impressum für Blogger

Viele Blogger stehen früher oder später vor der Frage, ob sie ihre eigene Adresse im Impressum angeben müssen und welche Alternativen es gibt. Gerade bei wachsenden Besucherzahlen und steigender Sichtbarkeit wird der Schutz der Privatsphäre immer wichtiger. In diesem Beitrag erfährst du, wann du als Blogger ein Impressum benötigst, warum die private Adresse im Impressum problematisch sein kann und wie du dein Impressum für Blogger rechtssicher umsetzt, ohne deine Wohnadresse öffentlich zu machen. Außerdem zeigen wir dir, welche Lösung flexdienst dafür bietet.

Inhaltsverzeichnis

Braucht ein Blog ein Impressum?

Ein Impressum ist immer dann erforderlich, wenn dein Blog nicht ausschließlich rein privat betrieben wird. Das ist insbesondere der Fall, wenn dein Blog auf Dauer angelegt ist, regelmäßig öffentlich zugängliche Inhalte veröffentlicht oder Einnahmen erzielt werden – zum Beispiel durch Werbung, Affiliate-Links, Kooperationen, digitale Produkte oder Dienstleistungen. Rein privat ist ein Blog nur dann, wenn er sich ausschließlich an einen engen persönlichen Kreis richtet und keine geschäftliche oder wirtschaftliche Zielsetzung verfolgt. Ein typisches Beispiel wäre ein passwortgeschütztes Online-Tagebuch für Familie oder Freunde. Sobald Inhalte jedoch frei im Internet abrufbar sind und regelmäßig erscheinen, greift in der Praxis häufig die Impressumspflicht. In diesen Fällen verlangt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ein vollständiges Impressum mit ladungsfähiger Anschrift. Diese Adresse muss real existieren, postalisch erreichbar sein und darf kein Postfach sein.

Warum die private Adresse im Blog-Impressum keine gute Idee ist

Viele Blogger möchten ihre private Adresse eigentlich nicht veröffentlichen. Da sie jedoch keine Alternative kennen, geben sie ihre Wohnanschrift im Impressum an – oft ohne sich der möglichen Folgen bewusst zu sein. Eine im Impressum veröffentlichte Adresse ist dauerhaft öffentlich auffindbar. Sie kann von Suchmaschinen indexiert, gespeichert und über Archive oder Datenbanken langfristig abrufbar bleiben. Das kann zu ungewollten Kontaktaufnahmen, Belästigungen oder zur Weiterverwendung deiner Daten durch Dritte führen. Auch das Risiko von Identitätsmissbrauch oder gezielter Auswertung persönlicher Informationen steigt.

Hinzu kommt, dass sich der Umgangston im Internet in den letzten Jahren verändert hat. Meinungen werden schneller bewertet, Inhalte stärker polarisiert und einzelne Blogbeiträge können unerwartet große Aufmerksamkeit erzeugen. Gerade bei persönlichen oder gesellschaftlichen Themen ist der Wunsch, die eigene Wohnadresse nicht öffentlich preiszugeben, absolut nachvollziehbar.

Blog-Impressum ohne Adresse – ist das erlaubt?

Ein vollständiges Impressum ohne Anschrift ist gesetzlich nicht zulässig. Die Lösung besteht daher nicht darin, die Adresse einfach wegzulassen, sondern die private Wohnanschrift durch eine rechtlich zulässige Alternative zu ersetzen. Genau an diesem Punkt kommt flexdienst ins Spiel. Statt deine private Adresse öffentlich zu machen, nutzt du eine ladungsfähige Adresse, die speziell für die Verwendung im Impressum bereitgestellt wird. Wichtig ist dabei, dass diese Adresse real existiert, Post dort tatsächlich entgegengenommen werden kann und sie rechtlich zustellfähig ist. Nur so werden die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Mit einer solchen Lösung kannst du dein Impressum rechtskonform führen, ohne deine private Wohnadresse veröffentlichen zu müssen – und schützt gleichzeitig deine Privatsphäre.

Die rechtssichere Lösung: Ladungsfähige Adresse von flexdienst

Mit einer gemieteten ladungsfähigen Adresse von flexdienst kannst du deine private Wohnadresse vollständig aus dem Impressum entfernen und bleibst dennoch rechtlich erreichbar. Du erfüllst alle gesetzlichen Vorgaben und schützt gleichzeitig deine Privatsphäre. Die Adresse wird ausschließlich für das Impressum genutzt und ist keine Geschäftsadresse im klassischen Sinn. Sie dient der rechtlichen Erreichbarkeit, der Zustellung relevanter Post und dem Schutz deiner persönlichen Daten. 

Auf dieser Grundlage bieten wir verschiedene Pakete an, mit denen du deine Impressumspflicht in Bezug auf eine ladungsfähige Adresse in deinem Blog-Impressum zuverlässig erfüllen kannst ohne deine private Adresse anzugeben.

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Wie buche ich ein Impressum für meinen Blog?

Bei flexdienst buchst du kein vollständiges Impressum, sondern ausschließlich die ladungsfähige Adresse für dein Blog-Impressum. Der Ablauf ist bewusst einfach, transparent und rechtssicher gestaltet. Nach der Auswahl deines Pakets und dem Abschluss der Bestellung erhältst du eine Bestellbestätigung per E-Mail. Anschließend erfolgt eine einmalige Identitätsprüfung über unseren Partner Nect. Diese ist notwendig, um die rechtmäßige Nutzung der Adresse sicherzustellen, und erfolgt vollständig digital – ohne Live-Video und ohne Wartezeiten. Nach erfolgreicher Identitätsprüfung und digitaler Signatur der erforderlichen Dokumente wird deine Bestellung final geprüft. Anschließend erhältst du deine ladungsfähige Adresse und kannst sie direkt in deinem Impressum verwenden. Eingehende Post wird digitalisiert und online bereitgestellt oder – auf Wunsch – physisch weitergeleitet. So bleibst du erreichbar, ohne deine Wohnadresse öffentlich zu machen.

Für wen ist ein Impressum-Service besonders sinnvoll?

Ein Impressum-Service eignet sich besonders für Blogger, die ihr Projekt privat oder nebenberuflich betreiben und dabei zusätzliche Einkünfte erzielen. Auch Autoren, Coaches und Content-Creator profitieren davon, ebenso wie Blogger, die ihre Inhalte über Social Media verbreiten oder mehrere Online-Kanäle miteinander verknüpfen. Darüber hinaus ist ein Impressum-Service sinnvoll für Start-ups, nebenberufliche Projekte und alle, die mit zusätzlichen Einkommensquellen arbeiten. Gerade Menschen, die viel unterwegs sind oder keinen festen Bürostandort haben, schätzen die Möglichkeit, rechtlich erreichbar zu bleiben, ohne ihre private Wohnadresse öffentlich zu machen.

Kurz gesagt: für alle, die online sichtbar sein wollen, aber privat bleiben möchten.

Die wichtigsten Fragen zum Impressum für Blogger

1. Brauche ich als Blogger immer ein Impressum?

Sobald dein Blog nicht mehr rein privat ist oder du Einnahmen erzielst, benötigst du ein Impressum.

2. Was zählt noch als „privater Blog“?

Ein Blog gilt nur dann als privat, wenn er sich ausschließlich an einen kleinen persönlichen Kreis richtet und keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt.

3. Muss ich meine private Adresse im Blog-Impressum angeben?

Nein. Du musst eine ladungsfähige Adresse angeben – das muss jedoch nicht deine private Wohnadresse sein.

4. Reicht ein Postfach für mein Blog-Impressum?

Nein. Ein Postfach ist keine ladungsfähige Adresse und genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

5. Darf ich einfach eine andere Adresse in meinem Blog-Impressum verwenden?

Ja. Statt deiner privaten Wohnadresse kannst du eine ladungsfähige Adresse verwenden, sofern du diese rechtmäßig für dein Impressum nutzen darfst.

6. Gilt die Impressumspflicht auch für Social-Media-Profile, die zu meinem Blog gehören?

Ja. Wenn du deinen Blog über Social Media bewirbst, muss dort ebenfalls ein Impressum leicht erreichbar sein.

7. Was passiert, wenn mein Blog-Impressum unvollständig ist?

Unvollständige oder fehlerhafte Impressen können Abmahnungen oder rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

8. Ist eine ladungsfähige Adresse rechtlich im Blog-Impressum zulässig?

Ja. Entscheidend ist, dass die Adresse real existiert und rechtlich zustellfähig ist.

9. Bekomme ich als Blogger auch meine Post digital bereitgestellt?

Ja. Eingehende Post wird von uns digitalisiert und auf Wunsch und gegen eine kleine Weiterleitungsgebührt auch gerne physisch an dich weitergeleitet.

10. Erstellt flexdienst mein komplettes Impressum?

Nein. flexdienst stellt ausschließlich die ladungsfähige Adresse bereit. Für den übrigen Inhalt des Impressums bist du selbst verantwortlich.

Fazit: Impressum für Blogger – rechtssicher und ohne private Adresse

Ein Impressum für Blogger ist fast immer erforderlich – die Angabe der privaten Wohnadresse jedoch nicht zwingend. Mit einer ladungsfähigen Adresse lässt sich die Impressumspflicht rechtssicher erfüllen und gleichzeitig die eigene Privatsphäre wahren. Wer langfristig bloggt oder Einnahmen erzielt, sollte dieses Thema frühzeitig korrekt umsetzen. Solltest du dabei Fragen haben oder unsicher sein, unterstützen wir dich bei flexdienst gerne und stehen dir jederzeit beratend zur Seite.

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