Was ist unter einem „Projekt“ zu verstehen?
Ein Projekt im Sinne unserer Pakete umfasst alle digitalen Auftritte, die thematisch eine Einheit bilden. Entscheidend ist nicht die Anzahl der Plattformen, sondern der inhaltliche Zusammenhang. Maßgeblich ist, ob alle Auftritte demselben Angebot, derselben Tätigkeit oder demselben Thema dienen und nach außen als zusammengehörig erkennbar sind.
Wenn eine Website, ein Onlineshop, eine App oder Social-Media-Kanäle wie Instagram, TikTok oder Etsy inhaltlich aufeinander abgestimmt sind und sich auf denselben Themenbereich beziehen, gelten sie als ein zusammenhängendes Projekt. In diesem Fall darf unsere ladungsfähige Adresse im Impressum verwendet werden, und weitere zugehörige Kanäle dürfen auf dieses Impressum verlinken.
Ein Projekt liegt somit immer dann vor, wenn Inhalte eine klare inhaltliche Einheit bilden – unabhängig davon, auf wie vielen Plattformen sie veröffentlicht werden oder unter wie vielen Domains sie erreichbar sind. Nicht entscheidend ist also die technische Struktur, sondern die einheitliche Ausrichtung der Inhalte.
Darf ich die Adresse auf mehreren Plattformen gleichzeitig nutzen?
Ja, sofern diese Plattformen zu demselben inhaltlichen Projekt gehören. Wenn du beispielsweise eine Website betreibst und zusätzlich Social-Media-Kanäle oder Marktplatzprofile nutzt, die demselben Angebot oder Thema dienen, dürfen diese auf dein zentrales Impressum verlinken.
Die Nutzung wird nicht pro Plattform bewertet, sondern pro thematischer Einheit. Entscheidend ist, dass alle Auftritte inhaltlich zusammengehören und nach außen als ein gemeinsames Projekt erkennbar sind. Die Anzahl der genutzten Plattformen oder Profile spielt dabei keine Rolle, solange sie demselben Angebot oder Tätigkeitsbereich zugeordnet werden können.
Sobald jedoch unterschiedliche Themen oder eigenständige Geschäftsbereiche betrieben werden, handelt es sich nicht mehr um ein gemeinsames Projekt, sondern um getrennte Nutzungen, die jeweils separat abgedeckt werden müssen.
Darf ich die Adresse auch außerhalb des Impressums verwenden?
Das hängt vom gewählten Paket ab. In einigen Tarifen ist die erweiterte Nutzung unserer ladungsfähigen Adresse bereits enthalten, in anderen kann sie als Zusatzoption hinzugebucht werden.
Je nach Paket darf die Adresse nicht nur im Impressum, sondern auch in AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen), Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV), E-Mail-Signaturen, Newsletter-Impressen, Print- und Werbematerialien, Verträgen, Angebotsunterlagen, Datenschutzerklärungen, Rechnungen, Widerrufsbelehrungen sowie auf Paket- oder Retourenlabels verwendet werden.
Entscheidend ist dabei nicht die Anzahl der Stellen, an denen du die Adresse innerhalb eines Projekts einsetzt, sondern ob dein gewähltes Paket diese Form der erweiterten Nutzung ausdrücklich vorsieht.
Wann benötige ich ein zweites Paket?
Ein weiteres Paket ist erforderlich, wenn ein eigenständiges, thematisch getrenntes Projekt betrieben wird. Maßgeblich ist der tatsächliche Tätigkeitsbereich – nicht die Firmierung. Wenn unter einer Unternehmensbezeichnung zwei unterschiedliche Geschäftsmodelle oder klar getrennte Themenbereiche geführt werden, gelten diese als eigenständige Projekte.
Beispielsweise ist ein Online-Shop für nachhaltige Mode ein anderes Projekt als ein zusätzlich betriebener Coaching-Bereich im Thema Persönlichkeitsentwicklung. Ebenso stellt ein YouTube-Kanal zum Thema Gaming ein anderes Projekt dar als ein parallel geführter Finanzblog. Auch wenn beide Tätigkeiten unter derselben Firma oder als dieselbe Person laufen, sind hierfür getrennte Pakete erforderlich.
Worin unterscheiden sich die Pakete?
Alle Pakete beziehen sich auf ein zusammenhängendes Projekt. Der Unterschied zwischen den Tarifen liegt nicht in der Anzahl der Plattformen, sondern im Umfang der erlaubten Nutzungsmöglichkeiten unserer ladungsfähigen Adresse.
Je nach Paket darf die Adresse ausschließlich im Impressum oder zusätzlich auch in weiteren rechtlich relevanten Bereichen wie AGB, Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV), E-Mail-Signaturen, Rechnungen, Angebotsunterlagen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen oder auf Paket- und Retourenlabels verwendet werden.
Die Pakete unterscheiden sich somit im Nutzungsumfang – nicht in der Projektdefinition.
Ist die Adresse als allgemeine Geschäfts- oder Meldeadresse nutzbar?
Nein. Unsere ladungsfähige Adresse dient ausschließlich der gesetzlichen Anbieterkennzeichnung für Online-Projekte. Sie ersetzt keinen Wohnsitz, keine behördliche Meldeadresse und ist nicht für eine allgemeine private Postnutzung vorgesehen. Der Fokus unseres Services liegt klar auf der Impressumsnutzung im digitalen Umfeld.
Ich bin unsicher, ob mein Vorhaben noch als ein Projekt gilt – was soll ich tun?
Wenn du dir nicht sicher bist, ob deine Tätigkeiten noch als ein Projekt eingeordnet werden können, beschreibe uns kurz dein Vorhaben. Wir prüfen die Einordnung und geben dir eine klare Rückmeldung, damit deine Nutzung korrekt und sauber abgedeckt ist.
Nutze hierfür bitte unser Kontaktformular auf der Kontaktseite oder schreibe uns direkt über die dort angegebenen Kontaktdaten.