Was ist ein Impressum und was muss im Impressum stehen?
Ein Impressum gehört zu den grundlegenden Pflichtangaben vieler Websites und Online-Angebote. Dennoch besteht häufig Unsicherheit darüber, wann ein Impressum erforderlich ist, welche Angaben enthalten sein müssen und welche Adresse dabei verwendet werden darf. Besonders bei Blogs, kleineren Online-Projekten oder nebenberuflichen Tätigkeiten wird das Thema oft unterschätzt oder falsch eingeordnet. Dieser Beitrag gibt einen sachlichen Überblick über die Impressumspflicht in Deutschland. Er erläutert, wann ein Impressum notwendig ist, welche Anforderungen das Digitale-Dienste-Gesetz stellt, welche Rolle eine ladungsfähige Adresse spielt und worauf bei der Platzierung des Impressums zu achten ist. Ziel ist es, die wichtigsten Begrifflichkeiten verständlich zu erklären und typische Missverständnisse aufzuklären.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Impressum?
Ein Impressum ist eine Zusammenstellung von Pflichtangaben, mit denen der Betreiber einer Website oder eines digitalen Angebots eindeutig identifizierbar ist. Ziel ist es, Nutzern, Behörden oder Geschäftspartnern die Möglichkeit zu geben, den Anbieter zu kontaktieren oder rechtlich zu belangen, falls dies erforderlich ist. Ein Impressum sorgt damit für Transparenz, Nachvollziehbarkeit und rechtliche Klarheit im Internet.
In Deutschland ist die Impressumspflicht gesetzlich im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) verankert. Dort legt insbesondere § 5 DDG fest, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Anbieterkennzeichnungen erforderlich sind. Genauere Details und gesetzliche Formulierungen findest du im Gesetzestext: Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) – § 5 Allgemeine Informationspflichten
Ist ein Impressum Pflicht?
Ein Impressum ist nicht immer, aber in sehr vielen Fällen verpflichtend. Rein private Webseiten ohne geschäftliche oder journalistische Ausrichtung benötigen in der Regel kein Impressum. Als rein privat gelten zum Beispiel Online-Inhalte, die sich ausschließlich an einen engen persönlichen Kreis richten, keinen öffentlichen Zweck verfolgen und nicht dauerhaft auf Außenwirkung ausgelegt sind – etwa eine passwortgeschützte Familienseite oder ein nicht öffentlich beworbenes Hobbyprojekt ohne regelmäßige Inhalte.
Sobald ein Online-Angebot jedoch geschäftsmäßig betrieben wird, greift die Impressumspflicht. Dabei ist es unerheblich, ob das Projekt haupt- oder nebenberuflich geführt wird oder ob tatsächlich Gewinne erzielt werden. Bereits die Absicht, Einnahmen zu erzielen – etwa durch Werbung, Affiliate-Links, Kooperationen oder den Verkauf eigener Leistungen – kann ausreichen. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer Gewinnerzielungsabsicht, selbst wenn aktuell noch kein Geld fließt.
Auch sogenannte redaktionelle Inhalte können eine Impressumspflicht auslösen. Dazu zählen Inhalte, die regelmäßig veröffentlicht werden, sich an die Öffentlichkeit richten und Meinungen, Informationen oder Bewertungen zu bestimmten Themen vermitteln. Entscheidend ist dabei nicht der Umfang, sondern die nachhaltige Ausrichtung und öffentliche Zugänglichkeit der Inhalte.
Blogs, Online-Shops, Unternehmenswebseiten sowie viele Social-Media-Profile fallen daher in der Praxis häufig unter die Impressumspflicht. Ob ein Angebot als privat oder geschäftsmäßig einzustufen ist, hängt nicht allein von erzielten Einnahmen ab, sondern ebenso von Art, Umfang, Regelmäßigkeit und Außenwirkung der veröffentlichten Inhalte.
Was muss im Impressum stehen?
Welche Angaben im Impressum erforderlich sind, richtet sich nach den allgemeinen Informationspflichten gemäß § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Ziel dieser Regelung ist es, Anbieter digitaler Dienste eindeutig identifizierbar und erreichbar zu machen. Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und dauerhaft verfügbar sein.
In der Praxis gehören dazu insbesondere der Name des Diensteanbieters sowie eine ladungsfähige Anschrift, unter der der Anbieter tatsächlich erreichbar ist. Bei natürlichen Personen ist der vollständige bürgerliche Name anzugeben, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform sowie – falls vorhanden – vertretungsberechtigte Personen. Außerdem muss eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme möglich sein, in der Regel über eine E-Mail-Adresse.
Sofern der Anbieter in ein öffentliches Register eingetragen ist, etwa in das Handelsregister, müssen auch das entsprechende Register und die Registernummer genannt werden. Besteht eine umsatzsteuerliche Registrierung, ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine vergleichbare steuerliche Kennnummer anzugeben, sofern eine solche vorhanden ist.
Je nach Art der Tätigkeit können darüber hinaus weitere Pflichtangaben erforderlich sein. Das betrifft insbesondere reglementierte Berufe, bestimmte Dienstleistungen oder Angebote mit besonderen gesetzlichen Vorgaben. Maßgeblich ist dabei stets, welche Informationen erforderlich sind, um den Anbieter rechtlich eindeutig zuzuordnen und eine Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Erläuterung wichtiger Begriffe im Zusammenhang mit dem Impressum
Im Zusammenhang mit der Impressumspflicht werden häufig Begriffe verwendet, die nicht selbsterklärend sind. Die folgenden kurzen Erläuterungen sollen helfen, diese besser einzuordnen.
ladungsfähige Adresse
Eine ladungsfähige Adresse ist eine Anschrift, unter der eine Person oder ein Unternehmen rechtlich erreichbar ist. An diese Adresse müssen offizielle Schreiben zugestellt werden können, etwa von Behörden, Gerichten oder anderen öffentlichen Stellen. Dazu zählen insbesondere formelle Zustellungen wie Bescheide, gerichtliche Schreiben oder behördliche Aufforderungen, bei denen der Zugang rechtlich nachweisbar sein muss. Ein Postfach genügt hierfür nicht, da dort keine förmliche Zustellung mit rechtlicher Wirkung möglich ist.
natürliche Personen
Als natürliche Personen gelten echte Menschen, also Privatpersonen, die unter ihrem eigenen Namen auftreten. Betreibt eine natürliche Person eine Website oder ein Online-Angebot, muss sie im Impressum grundsätzlich mit ihrem vollständigen bürgerlichen Namen genannt werden. Statt des bürgerlichen Namens kann auch ein eingetragener Künstlername verwendet werden, sofern dieser in einem offiziellen Ausweisdokument geführt wird. Voraussetzung ist, dass die Person dadurch weiterhin eindeutig identifizierbar ist.
juristische Personen
Juristische Personen sind rechtlich eigenständige Organisationen wie zum Beispiel eine GmbH, UG oder ein Verein. Sie handeln nicht selbst, sondern über Menschen, die für sie verantwortlich sind. Deshalb sind bei juristischen Personen zusätzliche Angaben erforderlich.
vertretungsberechtigten Personen
Die vertretungsberechtigten Personen sind diejenigen, die eine juristische Person rechtlich nach außen vertreten dürfen. Das können beispielsweise Geschäftsführer, Vorstände oder andere gesetzliche Vertreter sein. Diese Personen müssen im Impressum benannt werden, damit klar ist, wer für das Angebot verantwortlich handelt.
Register
Ein entsprechendes Register ist ein öffentliches Verzeichnis, in das bestimmte Unternehmen oder Organisationen eingetragen sind, etwa das Handelsregister oder Vereinsregister. Die Registernummer ist die eindeutige Kennzeichnung, unter der das Unternehmen in diesem Register geführt wird.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine steuerliche Kennnummer, die Unternehmen im Rahmen des Umsatzsteuerrechts erhalten können. Sie dient insbesondere dem innergemeinschaftlichen Handel innerhalb der EU. Nicht jedes Unternehmen besitzt automatisch eine solche Nummer.
vergleichbare steuerliche Kennnummer
Eine vergleichbare steuerliche Kennnummer kann beispielsweise eine Wirtschafts-Identifikationsnummer oder eine andere gesetzlich vorgesehene steuerliche Identifikation sein, sofern diese im jeweiligen Fall relevant ist.
Reglementierte Berufe
Reglementierte Berufe sind Berufe, deren Ausübung besonderen gesetzlichen Regeln unterliegt. Dazu zählen unter anderem bestimmte freie Berufe oder Tätigkeiten, für die eine besondere Qualifikation, Zulassung oder Aufsicht vorgeschrieben ist. In solchen Fällen können zusätzliche Angaben im Impressum erforderlich sein.
Auch Dienstleistungen oder Angebote mit besonderen gesetzlichen Vorgaben können weitergehende Informationspflichten auslösen. Das betrifft beispielsweise bestimmte digitale Dienste, audiovisuelle Angebote oder Tätigkeiten, für die spezielle gesetzliche Regelungen gelten.
Rechtssicheres Impressum erstellen – hilfreiche Unterstützung
Für die Erstellung eines rechtlich korrekten Impressums kann ein Impressumsgenerator genutzt werden, der von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke entwickelt wurde. Neben einer kostenfreien Basisversion steht auch eine kostenpflichtige Premium-Version mit erweiterten Funktionen und regelmäßigen rechtlichen Aktualisierungen zur Verfügung. Für flexdienst-Kunden ist die Premium-Version vergünstigt erhältlich.
Welche Adresse muss im Impressum angegeben werden?
Im Impressum muss eine ladungsfähige Adresse angegeben werden. Das bedeutet, dass unter dieser Adresse rechtlich relevante Schriftstücke zugestellt werden können. Dazu zählen insbesondere behördliche Schreiben, gerichtliche Post, amtliche Bescheide oder sonstige formelle Mitteilungen, bei denen der Zugang rechtlich nachweisbar sein muss. Ein Postfach oder eine rein virtuelle Adresse ohne Zustellmöglichkeit reicht dafür nicht aus. Die Adresse muss real existieren und tatsächlich erreichbar sein. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können als Verstoß gegen die Impressumspflicht gewertet werden.
Muss ich meine private Adresse im Impressum angeben?
Nein. Du musst im Impressum nicht zwingend deine private Wohnadresse angeben. Häufig wird zwar die private Adresse verwendet, insbesondere wenn kein separates Büro oder keine eigene Geschäftsanschrift vorhanden ist, rechtlich vorgeschrieben ist das jedoch nicht. Entscheidend ist nicht, ob es sich um eine private oder geschäftliche Anschrift handelt, sondern ob die angegebene Adresse ladungsfähig ist und du dort rechtlich erreichbar bist.
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist zudem, dass im Impressum automatisch die Adresse stehen muss, die beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt hinterlegt wurde. Das ist nicht korrekt. Die für behördliche Zwecke gemeldete Anschrift ist nicht zwingend identisch mit der Adresse, die im Impressum verwendet werden muss. Maßgeblich sind hier allein die gesetzlichen Anforderungen an die Anbieterkennzeichnung, insbesondere die rechtliche Erreichbarkeit.
Wenn du deine private Wohnadresse nicht öffentlich machen möchtest, kannst du stattdessen eine ladungsfähige Adresse verwenden, die speziell für die Nutzung im Impressum vorgesehen ist. Eine solche Lösung ermöglicht es, die Impressumspflicht rechtssicher zu erfüllen und gleichzeitig die eigene Privatsphäre zu schützen. Weitere Informationen zu passenden Möglichkeiten findest du in unseren entsprechenden Paketen.
Wo muss ein Impressum eingebunden sein?
Ein Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und dauerhaft verfügbar sein. In der Praxis bedeutet das:
- auf Webseiten meist als eigener Link im Footer oder in der Navigation
- in Online-Shops ebenfalls als klar gekennzeichneter Impressumslink
- bei Social-Media-Profilen über einen eindeutig bezeichneten Link
- bei Blogs gut sichtbar und ohne Umwege erreichbar
Die Faustregel lautet: Das Impressum sollte mit maximal zwei Klicks erreichbar sein.
Hinweise aus der Praxis
In der Praxis gibt es jedoch einige Punkte, die häufig übersehen werden und dazu führen können, dass ein Impressum zwar vorhanden ist, aber dennoch als nicht ausreichend zugänglich gilt. So kommt es beispielsweise vor, dass ein Cookie-Einwilligungsbanner dauerhaft über dem Bereich liegt, in dem der Impressumslink eingebunden ist. Ist der Link dadurch verdeckt oder nicht anklickbar, kann die Anforderung der unmittelbaren Erreichbarkeit nicht erfüllt sein.
Ebenso problematisch ist es, wenn der Impressumslink extrem klein dargestellt wird oder sich optisch kaum vom restlichen Text abhebt. Ist das Impressum nur schwer lesbar oder kaum auffindbar, kann dies als Verstoß gegen die Pflicht zur leichten Erkennbarkeit gewertet werden.
Auch Impressumslinks, die in umfangreichen Drop-down-Menüs oder langen Linklisten versteckt sind, sind kritisch. Müssen Nutzer erst lange scrollen oder suchen, um den Impressumslink zu finden, entspricht dies nicht dem Grundsatz der einfachen und schnellen Erreichbarkeit.
Empfehlenswert ist daher eine klare, gut sichtbare Platzierung, eine ausreichende Schriftgröße sowie eine Bezeichnung, die eindeutig erkennen lässt, dass es sich um das Impressum handelt.
Was passiert, wenn kein Impressum vorhanden ist?
Fehlt ein erforderliches Impressum oder ist es unvollständig, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Je nach Art und Schwere des Verstoßes kommen dabei unterschiedliche Maßnahmen in Betracht. So können Mitbewerber über ihre beauftragten rechtlichen Vertreter, etwa Rechtsanwälte, kostenpflichtige Abmahnungen aussprechen. Darüber hinaus sind auch zuständige Aufsichtsbehörden berechtigt, Verstöße zu verfolgen und entsprechende Bußgelder zu verhängen. In bestimmten Fällen können zudem Verbraucherschutzstellen oder andere öffentliche Stellen tätig werden.
Unabhängig von möglichen Sanktionen hat ein Impressum jedoch auch eine ganz praktische und gesellschaftliche Bedeutung. Jeder von uns kennt Situationen, in denen man froh ist, auf einer Website ein Impressum zu finden – etwa wenn man eine Frage zu einer Bestellung hat, einen Service in Anspruch genommen hat oder ein Problem klären möchte. Ein gut auffindbares Impressum ermöglicht eine schnelle Kontaktaufnahme und hilft dabei, Anliegen unkompliziert und ohne großen Aufwand zu lösen.
Ein fehlendes oder schwer auffindbares Impressum erschwert diese Kommunikation unnötig und kann Frust auf beiden Seiten erzeugen. Deshalb ist ein korrekt und gut zugänglich bereitgestelltes Impressum nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch Ausdruck von Fairness, Transparenz und Verantwortungsbewusstsein gegenüber Nutzern, Kunden und Geschäftspartnern.
Auch bewusst versteckte, schwer auffindbare oder nur eingeschränkt zugängliche Impressen können als Verstoß gegen die Impressumspflicht gewertet werden, selbst wenn die erforderlichen Angaben grundsätzlich vorhanden sind.
Zusammenfassung
Ein Impressum dient der Transparenz und der rechtlichen Zuordenbarkeit von Online-Angeboten. In vielen Fällen ist es gesetzlich vorgeschrieben und muss bestimmte Mindestangaben enthalten, darunter eine ladungsfähige Adresse sowie klare Kontaktmöglichkeiten. Ob ein Angebot als privat oder geschäftsmäßig einzustufen ist, hängt dabei nicht allein von Einnahmen ab, sondern auch von Art, Umfang und Außenwirkung der veröffentlichten Inhalte. Neben der rechtlichen Pflicht erfüllt ein Impressum auch eine wichtige praktische Funktion. Es ermöglicht Nutzern, Kunden und Geschäftspartnern, unkompliziert Kontakt aufzunehmen und Anliegen zu klären. Ein gut auffindbares, korrekt gestaltetes Impressum trägt damit nicht nur zur Rechtssicherheit bei, sondern auch zu Fairness, Vertrauen und einer transparenten Kommunikation im Internet.