So nutzt du unsere ladungsfähige Adresse für Produkte (GPSR)
Du verkaufst eigene Produkte und möchtest deine private Adresse schützen? Dieser Leitfaden zeigt dir Schritt für Schritt, wie du unsere ladungsfähige Adresse korrekt im Rahmen der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) nutzt – und wo die Grenzen liegen.
👉 Wichtig: Lies die Schritte der Reihe nach – sie bauen aufeinander auf.
Hinweis: Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Die dargestellten Inhalte sind vereinfacht und nicht abschließend.
Rechtskonform nutzbar ✔
Unsere Adresse kann nach aktuellem rechtlichen Stand als Kontakt- und Zustelladresse im Sinne des Art. 9 Abs. 6 GPSR genutzt werden, sofern die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
Klare Regeln statt Grauzone ✔
Wir zeigen dir klar und verständlich, was im Rahmen dieses Leitfadens erlaubt ist, was nicht erlaubt ist und wie du es korrekt umsetzt.
1. Für welche Produkte gilt dieser Leitfaden?
Die Nutzung unserer ladungsfähigen Adresse im Zusammenhang mit Produktsicherheit (GPSR) ist nur relevant für physische Produkte, die du selbst herstellst oder unter deinem Namen verkaufst. In diesen Fällen kannst du unsere Adresse als Kontaktadresse im Rahmen der gesetzlichen Kennzeichnungspflichten nutzen – sofern dein gebuchtes Paket diese Nutzung ausdrücklich umfasst.
Typische Beispiele:
- DIY-Produkte (z. B. Kerzen, Schmuck, Deko)
- handgemachte Artikel
- eigene Produktlinien
In diesen Fällen kannst du unsere Adresse als Kontaktanschrift für die Produktsicherheitsangaben verwenden, sofern die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
Besondere Produktgruppen
Für folgende Produkte gelten zusätzliche gesetzliche Anforderungen:
- Lebensmittel
- Kosmetik
- Produkte mit erhöhtem Sicherheitsrisiko (z. B. Elektronik, Spielzeug)
Wichtig: Diese Produkte unterliegen erweiterten Kennzeichnungs- und Informationspflichten, die über diesen Leitfaden hinausgehen. Unsere Adresse kann auch in diesen Fällen als Kontaktadresse im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben genutzt werden, ersetzt jedoch keine zusätzlich erforderlichen Pflichtangaben oder speziellen Kennzeichnungsvorgaben.
2. Was sind die „gesetzlichen Anforderungen“ – die wichtigsten Grundregeln
Damit die Nutzung rechtlich zulässig ist, müssen insbesondere folgende Punkte erfüllt sein:
- Die Adresse darf ausschließlich als Kontakt- und Zustelladresse verwendet werden (nicht als Hersteller- oder Geschäftsadresse)
- Der Hersteller muss eindeutig benannt sein (Name oder Firma – was auf dich zutreffend ist)
- Der Hersteller muss klar identifizierbar sein (keine Fantasienamen ohne Zuordnung)
- Es darf keine Irreführung über die Rolle von flexdienst entstehen
- Die Angaben müssen vollständig und korrekt sein
Diese Übersicht stellt die wichtigsten Grundanforderungen vereinfacht dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
3. Was bedeutet „Hersteller“?
Du bist Hersteller, wenn du:
- Produkte selbst herstellst (z. B. du stellst Kerzen, Schmuck oder Dekoartikel selbst her)
- Produkte unter deinem Namen verkaufst oder anbietest (z. B. du verkaufst Produkte über Etsy unter deinem eigenen Namen oder deiner Firma)
- Produkte inhaltlich veränderst, bearbeitest oder als eigenes Produkt neu in Verkehr bringst (also unter deinem eigenen Namen anbietest oder verkaufst)
Maßgeblich ist immer, ob das Produkt unter deinem Namen als verantwortlicher Anbieter in den Verkehr gebracht wird. Dies gilt unabhängig davon, ob du als Einzelunternehmer, als Kleingewerbetreibender oder als Privatperson mit Verkaufsabsicht tätig bist.
Wichtig: Viele denken: „Ich habe kein Unternehmen, also bin ich kein Hersteller. Doch das ist falsch. Sobald du ein Produkt unter deinem Namen anbietest oder verkaufst, giltst du rechtlich als Hersteller – unabhängig davon, ob du ein Gewerbe angemeldet hast oder nicht.
4. Was ist der „Name des Herstellers“ und wie gibst du ihn richtig an?
Immer: Name + Adresse
Damit deine Angaben rechtlich korrekt sind, muss der Hersteller eindeutig identifizierbar sein. Der Name des Herstellers ist daher immer die verantwortliche Person oder das Unternehmen hinter dem Produkt.
So gibst du den Hersteller richtig an:
- Dein vollständiger Name (Vor- und Nachname), so wie er in deinem Personalausweis steht. Beispiel: Max Mustermann
- Falls du ein eingetragenes Unternehmen hast (z. B. eine GmbH oder UG), nutzt du stattdessen den offiziellen Firmennamen inklusive der Rechtsform. Beispiel: Musterdesign GmbH
Solche Angaben sind nicht ausreichend und können rechtliche Konsequenzen haben:
- Reine Shop-Namen (z. B. „Lisas Bastelecke“)
- Nur dein Vorname (z. B. „Lisa“)
- Fantasienamen ohne Personenbezug
- Marken- oder Labelnamen ohne klare Zuordnung zu einer Person oder Firma
- Produktnamen oder „coole“ Bezeichnungen (z. B. „CandleLove“, „SkinGlow“)
Wichtig:
Der Hersteller muss so angegeben sein, dass klar erkennbar ist, wer die verantwortliche Person oder das Unternehmen ist. Es darf keine Verwechslung möglich sein und Behörden sowie Kunden müssen dich eindeutig zuordnen können. Das bedeutet, dass Anonymität rechtlich nicht möglich ist. Du kannst deine private Adresse schützen – aber nicht deine Identität als Hersteller verbergen.
5. Grundprinzip – so muss es aufgebaut sein
Damit die Nutzung rechtlich korrekt ist, müssen Name und Adresse immer gemeinsam und in dieser Form angegeben werden. Entscheidend ist:
Die Adresse dient als Kontaktadresse für gesetzliche Angaben – nicht als Ersatz für deine Identität als Hersteller.
Die goldene Regel: Name + Adresse
Damit die Kennzeichnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, müssen dein Name und unsere Adresse eine Einheit bilden.
So könnte das Label (Adressangabe) aussehen:
Max Mustermann (vollständiger Name des Herstellers)
c/o flexdienst – inkl. Kundenkennung (erforderlicher Zusatz)
Kurt-Schumacher-Straße 76
67663 Kaiserslautern
oder bei Unternehmen:
Musterdienst GmbH (inkl. Rechtsform)
c/o flexdienst – inkl. Kundenkennung (erforderlicher Zusatz)
Kurt-Schumacher-Straße 76
67663 Kaiserslautern
Warum ist das „c/o“ so wichtig?
Das Kürzel steht für „care of“ (wohnhaft bei / im Hause von). Es signalisiert den Behörden und Kunden sofort zwei Dinge:
1. Wer ist verantwortlich? → Max Mustermann (Du bist der Hersteller).
2. Wo erreiche ich ihn? → Bei flexdienst (Wir sind die Zustellstelle).
Wichtig: Der Zusatz „c/o flexdienst – inkl. Kundenkennung“ ist erforderlich. Er stellt klar, dass a) du der Hersteller bist und b) unsere Adresse als Zustell- und Kontaktadresse dient. Diese Adresse ist keine Geschäftsadresse im klassischen Sinne. Sie dient ausschließlich als Kontakt- und Zustelladresse im Rahmen der gesetzlichen Kennzeichnung und ersetzt nicht die Herstellerangabe.
6. Wo darfst du die Adresse verwenden?
- auf dem Produkt
- auf der Verpackung
- auf Beilegern
- in Online-Shops & Marktplätze wie z. B. Etsy
- in Feldern zur Produktsicherheit
Voraussetzung:
Die Nutzung im Zusammenhang mit Produktsicherheitsangaben ist in deinem gebuchten Abo (Paket) enthalten.
7. Was ist NICHT erlaubt?
❌ Nur unsere Adresse angeben: → Hersteller fehlt → unzulässig
❌ Hersteller nicht eindeutig: → z. B. Fantasiename ohne klare Zuordnung
❌ Adresse so verwenden, dass wir wie Hersteller wirken: → rechtlich unzulässig
❌ Name weglassen oder unvollständig angeben: → nicht zulässig
❌ Unsere Telefonnummer angeben → Die Nutzung unserer Rufnummer in Produktsicherheitsangaben oder Online-Formularen ist ausdrücklich untersagt.
Achtung: Das passiert, wenn du z. B. schreibst: „Hersteller: flexdienst“. Das ist eine falsche Angabe (Irreführung), die dazu führen kann, dass Behörden uns für Fehler an deinem Produkt haftbar machen wollen. In diesem Fall müssten wir alle Kosten an dich weiterreichen.
8. Die 3 häufigsten Fehler
- Plattformen automatisch ausfüllen lassen: Marktplätze wie Etsy oder Amazon ziehen oft nur deinen Shop-Namen in die Formulare. Das reicht rechtlich nicht aus! Prüfe jedes Feld manuell und stelle sicher, dass dein vollständiger Name (Vor- und Zuname) dort steht.
- Unterschiedliche Angaben verwenden: Die Adresse in deinem Online-Shop, auf der Verpackung und in den Beilegern muss identisch sein. Abweichungen wirken auf Behörden unseriös und können eine Prüfung deines Produkts auslösen.
- Namen vergessen oder falsch angeben: Ein fehlender Name macht die Kennzeichnung ungültig. Ohne deinen Namen sieht es so aus, als ob wir der Hersteller wären – eine rechtlich unzulässige Irreführung.
9. Deine Verantwortung
Du bleibst immer verantwortlich für:
- Produktsicherheit
- korrekte Kennzeichnung
- gesetzliche Vorgaben
Wichtig zu verstehen: Unsere Adresse ist eine Kontaktadresse – keine Herstellerangabe.
Wenn du deinen Namen weglässt oder die Angaben falsch machst:
- entsteht eine rechtliche Irreführung
- es drohen Abmahnungen oder behördliche Maßnahmen
In solchen Fällen bist du für alle daraus entstehenden Kosten verantwortlich. Dazu zählen insbesondere Bußgelder, Abmahnungen sowie Aufwände im Zusammenhang mit behördlichen Prüfungen oder rechtlichen Verfahren.
10. Nutzung abhängig vom Paket
Die Nutzung unserer Adresse für Produktsicherheitsangaben (GPSR) ist ausschließlich im Rahmen von Paketen gestattet, die diese Nutzung ausdrücklich beinhalten.
11. Unser Vorgehen bei flexdienst (rechtlich geprüftes Nutzungskonzept)
Wir haben die Nutzung unserer ladungsfähigen Adresse auf Basis einer rechtlichen Prüfung durch eine spezialisierte Rechtsanwältin so aufgebaut, dass sie im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen genutzt werden kann und gleichzeitig deine Privatsphäre schützt.
Die Nutzung unserer Adresse als Kontakt- und Zustelladresse wurde im Rahmen dieses Konzepts rechtlich überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass unsere Adresse nach aktuellem rechtlichen Stand unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben als Kontakt- und Zustelladresse eingesetzt werden kann.
Entscheidend ist jedoch immer die korrekte Umsetzung im vorgesehenen Rahmen, insbesondere die eindeutige Zuordnung des Herstellers.
- Dein Name + unsere Adresse
So bleibt die Verantwortung klar bei dir – und du nutzt unsere Adresse als sichere Kontaktstelle.
Wichtiger Hinweis:
Die Inhalte dieses Leitfadens dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Jeder Einzelfall kann unterschiedlich zu bewerten sein, insbesondere je nach Produkt, Vertriebsform oder rechtlicher Einordnung. Eine abschließende rechtliche Bewertung deines konkreten Vorhabens kann daher nur im Rahmen einer individuellen Prüfung erfolgen. Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, empfehlen wir dir, eine eigene rechtliche Einschätzung einzuholen. Gerne unterstützen wir dich dabei und vermitteln auf Wunsch eine kostenpflichtige Möglichkeit, dein Anliegen rechtlich prüfen zu lassen.